Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtgemeinde Feldbach ist bemüht, seine Website www.feldbach.gv.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.feldbach.gv.at .


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website www.feldbach.gv.at ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Als WCAG-Prüftool für die Website wurde das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool – https://wave.webaim.org/ – eingesetzt.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Bilder: Vereinzelt kann bei Bildern der beschreibende Alternativtext fehlen, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist.
  • Inhalte über Schnittstellen – Content Syndication: Vereinzelt werden Inhalte über Content-Schnittstellen in die Website integriert (z.B. Veranstaltungen oder Betriebe der Stadt). Hier können nicht direkt behebbare Barrieren auftreten.
  • Plugins und eingebettete Elemente: Die Website verwendet WordPress als Content Management System. Die Inhaltsdarstellung auf der Website wird durch sogenannte Plugins von Drittanbietern unterstützt. Beispielsweise Essential Grid in der Navigation, oder Image-Map für Kartenanwendungen. Weiters kommen eingebettete Elemente (z.B. über die Videoplattform Youtube, oder Facebook etc.) zur Anwendung. Bei diesen Externen Anwendungen können Einschränkungen hinsichtlich WCAG-Kriterien auftreten.
  • PDF- und Microsoft Word Dokumente: Ältere Download-Dateien sind oftmals nicht mit den erforderlichen Meta-Daten bzw. Tag-Informationen ausgestattet, sodass Inhalte teilweise für Screenreader-Benutzer nur unzureichend erfasst werden können.
  • Kontraste: Barrieren die aufgrund zu schwacher Kontraste entstehen, resultieren aus Designvorgaben. Eine Designadaptierung ist in Arbeit.

Für Auskünfte und Alternativlösungen zu etwaigen nicht barrierefreien Inhalten schreiben Sie bitte ein Email an stadtgemeinde@feldbach.gv.at .


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. Mai 2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Stadtgemeinde Feldbach durchgeführten Selbstbewertung erstellt.


Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte auf der Website www.feldbach.gv.at werden laufend adaptiert und erweitert. Die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für jede Person ist uns ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen bei der Nutzung des Online Angebotes Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung der Website hindern bzw. Sie Probleme finden, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Senden Sie uns bitte eine Nachricht dem Betreff “Barriere in der Website feldbach.gv.at” an stadtgemeinde@feldbach.gv.at

Bitte beschreiben Sie die Barriere und übermitteln Sie uns die Links der betroffenen Seiten oder Dokumente. Wir prüfen Ihre Anfrage und kontaktieren Sie so rasch als möglich.

Kontakt:
Stadtgemeinde Feldbach
Mail: stadtgemeinde@feldbach.gv.at


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren